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Was ist Psychotherapie? Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung von seelischen Leiden mit Hilfe von wissenschaftlich geprüften Methoden. Die Behandlung erfolgt durch Einzel- oder Gruppengespräche. Je nach Fachrichtung des Therapeuten kommen in der Psychotherapie unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Voraussetzung für eine Psychotherapie ist die Bereitschaft des Patienten, sich mit dem eigenen Erleben und Verhalten auseinanderzusetzen und aktiv in der Therapie mitzuarbeiten. Wichtige Grundvoraussetzung ist eine vertrauensvolle Therapeut-Patient-Beziehung. Zu Beginn der Psychotherapie wird eine ausführliche Diagnostik durchgeführt und darauf aufbauend ein individueller Therapieplan erstellt. Die Auswahl der Therapiebausteine orientiert sich individuell am jeweiligen Patienten/Patientin. Psychotherapeutische Maßnahmen werden auch als Ergänzung zu medizinischen Behandlungen und bei körperlichen chronischen Erkrankungen eingesetzt. Es gibt verschiedene Psychotherapieverfahren, mit jeweils eigenen Herangehensweisen. Die Therapieverfahren, die ihre Wirksamkeit durch wissenschaftliche Studien nachweisen konnten, nennt man Richtlinienverfahren. In Deutschland sind drei Richtlinienverfahren innerhalb der Psychotherapie zugelassen: Die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologie und die Psychoanalyse; vermutlich bald die Systemische Therapie. Die Kosten für eine Behandlung nach den Richtlinienverfahren werden von den Krankenkassen übernommen. Wer bietet Psychotherapie an? Die Berufsbezeichnungen „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Diese Bezeichnung dürfen nur sogenannte „Psychologische Psychotherapeuten“ führen, die erfolgreich ein Psychologiestudium abgeschlossen haben und eine mehrjährige Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut/in absolviert haben. Außerdem können „Ärztliche Psychotherapeuten“, die ein Medizinstudium abgeschlossen und anschließend eine Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut/in absolviert haben, diese Bezeichnung führen. Die Weiterbildung in einem sogenannten „Richtlinienverfahren“ schließt mit der staatlich verliehenen Approbation ab. Oftmals gibt es Verwirrung über die Unterscheidung zwischen Psychotherapeuten und Psychiatern. Im Gegensatz zu Psychotherapeuten ist eine Psychiaterin/ ein Psychiater eine Ärztin/ein Arzt, der/die eine Facharztweiterbildung in Psychiatrie hat und als solche primär für die ärztliche und medikamentöse Behandlung von psychischen Leiden zuständig.
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