Meine Praxis für Psychotherapie führe ich als Privatpraxis. Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Privatkassen und der Beihilfe übernommen oder von Ihnen als Selbstzahler getragen.
Normalerweise werden die Kosten für die ersten bis zu 5 Sitzungen (die sogenannten probatorischen Sitzungen) problemlos von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen. Es lohnt sich dennoch, vor Aufnahme der Therapie sich dort zu erkundigen. In diesen ersten Sitzungen werden die bestehenden Schwierigkeiten erörtert, je nach Bedarf weitere Diagnostik durchgeführt, eine biografische Anamnese (Vorgeschichte) erhoben, die Ziele für die Therapie erarbeitet und ein Befund erstellt. Am Ende dieser probatorischen Sitzungen entscheiden Sie sich, ob sie die Therapie mit mir als Therapeutin durchführen möchten. In diesem Fall wird dann die Kostenübernahme beim Kostenträger beantragt. Hierzu fordern Sie am besten frühestmöglich die nötigen Formulare an. Meist entsteht an diesem Punkt nochmals eine Wartezeit, da die Bearbeitung durch die Kostenträger unterschiedlich lange Zeit in Anspruch nimmt. Sobald die Krankenkasse oder bei Beihilfeberechtigten die Beihilfestelle die
Kostenübernahme zusagt, kann die Psychotherapie beginnen.
Versicherte in der privaten Krankenversicherung
Die Bedingungen sind zwischen den privaten Krankenversicherungen sehr verschieden und abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme einer Psychotherapie sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung informieren, ob eine ambulante Psychotherapie erstattet wird. Informieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einer psychologischen Psychotherapeutin durchzuführen. Ggf. fordern Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung
die Unterlagen für die Beantragung der Psychotherapie an.
Beihilfeberechtigte
Als Beihilfeberechtigte nehmen Sie bitte Kontakt mit der Beihilfestelle auf und fordern die Unterlagen für eine Psychotherapie an.
Kostenübernahme auf Selbstzahlerbasis
Es ist auch möglich, die Therapie selbst zu bezahlen. Dann erfolgt die Therapie unabhängig von den Krankenkassen und entsprechender Antragsstellung. Gerne bespreche ich mit Ihnen telefonisch die zu erwartenden Kosten. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine Psychotherapie sind steuerlich absetzbar. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen kann u.a. dann infrage kommen, wenn Sie sich in Kürze verbeamten oder eine
Versicherung (z.B. zur Berufsunfähigkeit) abschließen möchten.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Gebühren für die Behandlung (zumindest zum größten Teil) zurückerstattet zu bekommen. Hierzu müssen Sie belegen, dass Sie in verschiedenen Praxen lange Wartezeiten auf einen nötigen Therapieplatz haben. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse an, welche Belege sie hierzu benötigen. Eine ausführliche Information dazu finden Sie hierzu in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf).
Eine begrenzte Zahl von Plätzen (Verhaltenstherapie Erwachsene und Kinder- und Jugendliche) besteht im Rahmen meines Anstellungsverhältnisses in der Psychotherapeutischen Praxis Renate Hagenbuch in Hailfingen. Auch hierfür führe ich eine Warteliste.